verjähren

verjähren
Jahr:
Das gemeingerm. Substantiv mhd., ahd. jār, got. jēr, engl. year, schwed. år geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen – vgl. z. B. awest. yārə »Jahr«, griech. hō̓ra »Jahr‹eszeit›, Tageszeit, Stunde« ( Horoskop und Uhr) und russ.-kirchenslaw. jara »Frühling« – auf idg. *i̯ēro-s zurück. Die Bedeutung des idg. Wortes ist nicht sicher bestimmbar. Falls idg. *i̯ēro-s eine Substantivbildung zu der Wurzelform *i̯ā-, *iē- der Wurzel *ei- »gehen« (vgl. eilen) ist, bedeutete es ursprünglich etwa »Gang (der Sonne?); Lauf, Verlauf«. – In altgerm. Zeit spielte das Wort eine untergeordnete Rolle, weil der unter »Winter« (s. d.) behandelte Name der Jahreszeit früher auch »Jahr« bedeutete und Zeitspannen und Lebensjahre vorwiegend nach Wintern gezählt wurden. – Abl.: jähren, sich »ein Jahr her sein« (17. Jh.; mhd. jæ̅ren, jāren bedeutete dagegen »mündig, alt werden; alt machen; auf-, hinhalten«, beachte auch bejahrt und verjähren); jährig veraltet für »ein Jahr alt«, heute nur noch als 2. Bestandteil in Zusammensetzungen wie einjährig, minderjährig, volljährig (mhd. jæ̅rec, ahd. jārig); jährlich (mhd. jæ̅rlich, ahd. jārlīh); Jährling »ein Jahr altes Tier« (mhd. jæ̅rlinc »einjähriges Fohlen«). Zus.: Jahrbuch (17. Jh.; zunächst Plural als Lehnbildung von lat. annales); Jahrgang (mhd. jārganc »Jahreslauf; Ereignisse im Jahre«; in nhd. Zeit »was in einem Jahre hervorgebracht wird«); Jahrhundert (17. Jh.); Jahrmarkt (mhd. jārmarket, ahd. iārmarchat); Jahreszeit (17. Jh.). Siehe auch den Artikel heuer.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Verjähren — Verjähren, verb. regul. neutr. welches das Hülfswort seyn erfordert. 1. * Eigentlich, wie veralten, nicht bloß alt werden, sondern zu einer gewissen Bestimmung zu alt werden; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher im Nieders.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • verjähren — V. (Mittelstufe) nach einer bestimmten Zeit die Gültigkeit verlieren Beispiele: Die Straftat ist schon verjährt. Der Richter erklärte den Fall für verjährt …   Extremes Deutsch

  • verjähren — ablaufen, aufhören, auslaufen, außer Kraft treten, enden, sich erübrigen, gegenstandslos/hinfällig werden, ungültig werden, verfallen, verrinnen, verstreichen, zu Ende gehen; (ugs.): flachfallen, unter den Tisch fallen. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • verjähren — ver|jäh|ren [fɛɐ̯ jɛ:rən] <itr.; ist: (von einer Forderung bzw. einer Schuld) aufgrund eines Gesetzes nach einer bestimmten Zeit hinfällig werden, gerichtlich nicht mehr verfolgt werden können: die Forderung, Anklage, das Verbrechen ist… …   Universal-Lexikon

  • verjähren — ver·jä̲h·ren; verjährte, ist verjährt; [Vi] etwas verjährt etwas kann nach einer bestimmten Zeit nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden oder etwas geht (als Recht) verloren <ein Verbrechen; Schulden; jemandes Ansprüche> || hierzu… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • verjähren — ver|jäh|ren …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verjährung (Deutschland) — Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Ablaufhemmung — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das …   Deutsch Wikipedia

  • Einrede der Verjährung — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das …   Deutsch Wikipedia

  • Neubeginn — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das …   Deutsch Wikipedia

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